Bankrecht

Ihr Vermögen ist der Garant Ihres persönlichen Freiraumes – die Wahrung und Gestaltung Ihres Vermögens Ihr ureigenstes Recht. Die Kanzlei JAKOBS|GUILLEAUME hat sich zur Aufgabe gemacht, Ihr Recht und Ihren Freiraum gegen rechtswidrige Eingriffe und Beeinträchtigungen zu schützen.

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Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Bankrecht

Sowohl das Alltagsleben als auch größere finanzielle Vorhaben, wie Existenzgründung oder Immobilienerwerb sind immer mit umfangreichen Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde verknüpft. Diese Geschäftsbeziehungen sind nicht selten problematisch. Wir beraten Sie gern und bieten konkrete Lösungen.

Das umfangreiche Thema Bankrecht erfordert vom Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt interdisziplinäre Kompetenzen im privaten sowie öffentlichen Wirtschaftsrecht. Bankrecht ist ein Themengebiet im ständigen Spannungsfeld wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen. Nicht nur größere Banken- und Finanzkrisen zeigen immer wieder den gesamtgesellschaftlichen Stellenwert des Bankrechts und seiner Regulation auf. Mit dem komplexer werdenden Zusammenspiel der Akteure im Bankwesen steigt der Bedarf der Rechtsberatung durch eine fachkundige Kanzlei oder einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Kenntnisse des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und Handelsgesetzbuchs (HGB) bringt ein Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt für Bankrecht ebenso mit, wie Wissen über Vertragsrecht sowie spezielle Bankwesen-Gesetze wie Scheck- oder Pfandbriefgesetz. Einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des Bankenrechts markiert das Kreditwesengesetz, dass die Geschäftsbeziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern regelt. Das Bankrecht weist weiterhin seinem Wesen nach große Schnittmengen zum Kapitalanlagerecht und Immobilienrecht auf, sodass ein spezialisierter Rechtsanwalt unserer Kanzlei auch in diesen Rechtsbereichen Unterstützung bieten kann.

Ein Rechtsanwalt für Bankrecht trägt allen wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten des jeweiligen Mandats umfassend Rechnung. Gerne steht Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit spezialisiertem Wissen und umfassender Prozesserfahrung bei und unterstützt Sie beratend und vertretend. Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen und Ansprüchen. Die Lösungen unserer Kanzlei sind dabei unmittelbar auf Ihren konkreten Fall ausgerichtet

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Leistungen im Bankrecht

FAQ Bankrecht

Gegenstand des Bankrechts und Fachgebiet eines spezialisierten Rechtsanwalts ist die Regulation der Rechtsverhältnisse von Banken, anderen Kreditinstitute und ihren Kunden. Unter das Bankrecht fallen mehrere Sektoren des Kreditwesens.

Dazu gehören öffentliche Banken (beispielsweise Landesbanken), private Banken sowie Genossenschaftsbanken. Zum Bankenwesen gehören weiterhin alle gewerblichen Anbieter von Finanzdienstleistungen. Dazu gehören auch Erscheinungsformen wie Finanz-Konglomerate oder moderne FinTech-Unternehmen, die einem Rechtsanwalt mit ihren neuartigen Produkten eine stete Weiterbildung abverlangen.

Diese Dienstleister unterliegen grundsätzlich den gleichen Aufsichtsregeln und Rechtsgrundlagen wie klassische Kreditinstitute. Ein Rechtsanwalt für Bankrecht klärt über das Zusammenwirken der Akteure sowie über ihre Rechte und Pflichten auf. Im Konfliktfall unterstützt sie der Rechtsanwalt bei Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Bankrecht ist mit den allgemeinen und speziellen Rechtsgrundlagen des privaten sowie das öffentlichen Bankrechts vertraut. Das private Bankrecht basiert zu großen Teilen auf den Rechtsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Handelsgesetzbuchs (HGB). Das private Bankrecht hat weiterhin viele Schnittmengen mit dem Vertragsrecht. Dieses ist insbesondere im Zusammenhang mit den AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Banken von Relevanz.

Auch mit individuellen Verträgen sowie mit Kreditinstituten ausgehandelten Sonderbedingungen befasst sich ein Rechtsanwalt im privaten Bankrecht. Darüber hinaus existieren spezielle Gesetze im Bankwesen, darunter das Scheckgesetz oder das Pfandbriefgesetz. Kommt es im Rahmen der vielseitigen Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde einmal zu rechtlichen Unstimmigkeiten, unterstützt Sie ein kompetenter Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bankrecht beratend und vertretend.

Im öffentlichen Bankrecht befasst sich der Rechtsanwalt mit Themen wie Bankenaufsicht, Währungsordnung sowie Organisationsrecht der Banken. Diese betreffen unter anderem die Fragen nach den Pflichten der Banken sowie nach der Bankenerlaubnis. Im deutschen Bankrecht spielt in diesem Zusammenhang insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG) eine herausragende Rolle. Dieses hat die Aufgabe, eine effektive Marktordnung sowie eine stabile Marktregulierung zu gewährleisten.

Ein wichtiges Teilgebiet ist der Schutz der Einlagen der Kunden (beispielsweise Bankguthaben), sowie der Gläubiger der Kreditinstitute im Allgemeinen. Im öffentlichen Bankrecht beschäftigt sich ein Rechtsanwalt weiterhin mit Grundlagen wie dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Bundesbankgesetz (BbankG). Auch das Bauspargesetz (BausparG) fällt in die Kategorie des öffentlichen Bankrechts. Da es gerade im Zusammenhang mit Krediten zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, sind Mandanten auf die Expertise eines Rechtsanwalts für Bankrecht angewiesen.

Ein im Bankrecht geschulter Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt kennt sich mit verschiedenen Arten von Geld und den damit verbundenen Rechten und Pflichten aus. Prozesse wie Geldaufbewahrung, Geldumlauf und Geldschöpfung aber auch Geldvernichtung sind ein zentraler Bestandteil des Bankrechts.

Als Oberbegriff beschreibt das Fiatgeld sämtliche Tauschmittel ohne eigenen (intrinsischen) Wert. Der Wert basiert auf der Zuschreibung durch Regierungen oder Zentralbanken sowie auf dem Vertrauen der Marktteilnehmer. Zum Fiatgeld gehören die meisten Formen des Bargeldes verschiedener Währungen. Durch das geringwertige Material (beispielsweise Papier) haben sie als Sachen gemäß § 90 BGB einen geminderten Eigenwert.

Zum Fiatgeld gehören auch Kryptowährungen, trotz ihrer spezifischen Eigenschaften. Auch im Hinblick auf solche neuartigen Entwicklungen kann ein geschulter Rechtsanwalt die oft undurchsichtige Rechtslage einschätzen. Davon zu unterscheiden ist das Warengeld, das einen intrinsischen Wert aufweist (beispielsweise Edelmetalle oder Rohstoffe).

Bargeld entspricht nur einem Bruchteil des Buch- oder Giralgeldes. Dieses beschreibt Forderungen und Zahlungsansprüche, die beispielsweise ein Bankkunde gegenüber dem kontoführenden Institut hat. Auch Forderungen der Kreditgeber gegenüber ihren Schuldnern gehören zum Buchgeld. Aufgrund ihres abstrakten Charakters geben solche Forderungen öfter Anlass zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen ein erfahrener Rechtsanwalt für Bankrecht konsultiert werden sollte.

Da es sich um Forderungen handelt, spielt der Begriff des Anspruchs nach § 194 I BGB eine wichtige Rolle. Da Buchgeld unmittelbar zur Erfüllung von Leistungspflichten Einsatz findet, steht es neben Bar- oder Sachgeld gleichwertig. In der Geltendmachung möglicherweise offener Ansprüche oder Forderungen berät Sie ein auf Bankrecht spezialisierter Rechtsanwalt.

Bei Unstimmigkeiten im Zahlungsverkehr kann ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt unserer Kanzlei ebenfalls beraten und helfen. Ein großer Teil aller Geldtransaktionen geht heute über den bargeldlosen Zahlungsverkehr vonstatten. Täglich werden zwischen verschiedensten Konten mehrere Millionen Transaktionen bargeldlos ausgeführt. Die rechtliche Anspruchsgrundlage einer bargeldlosen Überweisung ist der Zahlungsdienstrahmenvertrag nach § 675f II BGB.

Bargeldloser Zahlungsverkehr umfasst neben der Überweisung auch das Lastschriftverfahren, der Scheckeinzug, sowie die Kartenzahlung. Online-Banking sowie moderne elektronische Zahlungsmittel und -dienstleister (beispielsweise PayPal) ermöglichen ebenso Formen des Zahlungsverkehrs, mit deren Rechten und Pflichten sich ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bankrecht auskennt.

Gerade der bargeldlose Verkehr bietet häufig Anlass für Rechtsstreitigkeiten, die einen Rechtsanwalt erfordern. Ein Beispiel ist der Kartenmissbrauch. Zwar haben viele Kreditkarten-Unternehmen so genannte Charge-Back-Klauseln, doch sind diese oft unwirksam, damit Kreditkarten-Unternehmen im Falle von Kartenmissbrauch nicht das gesamte Risiko tragen. Im Zusammenhang mit diesen und anderen rechtlichen Herausforderungen im Zahlungsverkehr ist es lohnenswert, die Rechtslage von einem Rechtsanwalt für Bankrecht klären zu lassen.

Als eines der wichtigsten Teilbereiche des Bankrechts regelt das Kreditrecht die wichtigsten Rechte und Pflichten der Gläubiger und Schuldner. Eine wesentliche rechtliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG), mit dem sich ein Rechtsanwalt für Kreditrecht besonders gut auskennen sollte. Neben den Grundlagen des Kreditwesens regelt es den Schutz der Gläubiger vor Einlagenverlust, den Wettbewerb und Vorschriften zur Aufsicht.

Aufgrund des KWG sind sämtliche Finanzdienstleister und Kreditinstitute unter staatlicher Bankenaufsicht. Zu diesem Zwecke ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ins Leben gerufen worden. Übergeordnete Aufgabe ist die Gewährleistung eines stabilen Finanzsystems durch Festlegung bestimmter Standards, Bekämpfung illegaler Geschäfte und Überprüfung der Bonität der Institute. Dies dient einer Vertrauensgrundlage für Anleger und Bankkunden. Das Rechtsverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer ist nicht selten von Konflikten geprägt.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Bank- und Kreditrecht kann das oft anzutreffende Macht-Ungleichgewicht zwischen Gläubiger und Schuldner reduzieren. In manchen Fällen kann der Rechtsanwalt zwischen beiden Parteien vermitteln. Im Zweifelsfall kann eine Kanzlei für Bankrecht Ansprüche und Forderungen durchsetzen.

Die Begriffe Kredit und Darlehen finden in der Umgangssprache häufig synonyme Anwendung.

Der Kredit stellt einen Oberbegriff dar, während das Darlehen eine besondere Form ist. Es handelt sich um schuldrechtliche Verträge zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner. Darlehen stellen grundsätzlich größere Summen mit längeren Laufzeiten dar.

Somit ist ein Darlehen als größerer, langfristiger Kredit zu verstehen. Der Begriff ist gemäß §§ 488 ff. BGB definiert. Im Zentrum steht ein Darlehensvertrag. Dieser legt Eigenschaften wie Volumen, Laufzeit und Zinsen fest. Kommt es zwischen Gläubiger und Schuldner zu Unstimmigkeiten, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Kreditrecht beratend und vertretend einspringen.

Jede Kreditvergabe ist mit gewissen Risiken verbunden, die sich durch die Hinterlegung von Kreditsicherheiten reduzieren lassen. Daher finden sich mehrere zivilrechtliche Sicherungsinstrumente, die gemeinsam das Kreditsicherungsrecht bilden.

Dazu gehören Bürgschaften, Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und -abtretungen und die Grundschuld (bei Immobiliensicherheiten). Diese werden typischerweise erst im Zahlungsunfähigkeitsfall des Kreditnehmers relevant. Entsprechende Kreditsicherungsvereinbarungen sind möglichst präzise zu formulieren, um im Zweifelsfall wirtschaftliche Risiken überschaubar zu halten. Ein im Kreditrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät Sie gerne rund um das komplexe Themenfeld Kreditsicherungsrecht.

In der Baufinanzierung entscheiden sich Bauherrren gerne für ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen auf das zu finanzierende Objekt. Dieses wird damit zur Kreditsicherheit. Der Kreditgeber erhält mit der Grundschuld ein (Grund-) Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderung. Es erfolgt ein Eintrag der Grundschuld beziehungsweise der Geldgeber ins Grundbuch.

Im Zweifelsfall haften Schuldner persönlich mit dem gesamten Privatvermögen. Als letztes Mittel stehen Gläubigern Zwangsversteigerungen zu Gebote. Nach getilgter Forderung wird der Grundbucheintrag gelöscht und die Grundschuld fällt an den Eigentümer zurück. Für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen gelten besondere Informationspflichten der Bank. Häufig gibt die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Zu diesen und anderen Fragen berät Sie ein auf Bankrecht spezialisierter Rechtsanwalt.

Geldwäsche ist der Vorgang des Inverkehrbringens illegal erwirtschafteten Geldes in den regulären Geldkreislauf. Die Geldwäsche selbst ist strafbar nach § 261 StGB (Strafgesetzbuch). Primär soll das Geldwäschegesetz das Aufkommen der Geldwäsche bereits präventiv erkennen und unterbrechen.

Aus diesem Grunde unterliegen Akteure der Geldtransaktionen besonderen Sorgfalts- und Aufsichtspflichten, mit denen sich ein Rechtsanwalt für Bankrecht auskennt. Diese betreffen so unterschiedliche Institutionen und Personen wie Bank, Versicherung, Finanzdienstleister, aber auch den Rechtsanwalt.

Zur Sorgfaltspflicht gehört etwa die eindeutige Identitätsfeststellung der Geschäftspartner vor Vertragsabschluss und die Meldung verdächtiger Personen oder Transaktionen. Wer mit dieser Form organisierter Kriminalität oder entsprechenden Geldern in Kontakt gerät (auch unverschuldet), sollte schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bank- oder Kapitalmarktrecht konsultieren.

Viele bankrechtliche Fragen können wirtschaftsstrafrechtlich relevant werden. Strafrechtliche Paragraphen, die direkt mit dem Bankrecht in Verbindung stehen, sind die Betrugs-Paragraphen im Strafgesetzbuch §§ 263 f (darunter auch Subventions- und Kapitalanlagebetrug).

Auch Untreue nach § 266 StGB gehört zum Wirtschaftsstrafrecht. Weiterhin können Schnittmengen zu Korruptionsdelikten (darunter Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit) und zum Steuerstrafrecht entstehen. Auch Insolvenzdelikte (insbesondere Insolvenzverschleppung) sind strafrechtlich relevante Fälle, für die ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bankrecht zuständig ist.

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