Börsennotierte Anlageprodukte
Als börsennotiert gelten sämtliche Anlageprodukte, die an Börsen gelistet sind. Dies umfasst so unterschiedliche Positionen wie Aktien, Anleihen, Fonds und Derivate. Diese Wertpapiere verkörpern verschiedenartige Rechte, über die ein erfahrener Rechtsanwalt Bescheid weiß.. Dazu gehören Forderungsrechte wie Geldforderungen aus verzinslichen Anleihen. Auch Beteiligungsrechte wie sie etwa aus Aktien resultieren, gehören dazu. Beteiligungsrechte umfassen Stimm- und Vermögensrechte. Handelt es sich um Optionsscheine, gelten Optionsrechte. Gemeinsam ist diesen börsennotierten Wertpapieren die Verbriefung der Rechte. Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Kapitalanlagerecht unserer Kanzlei unterstützt Sie in der Wahrnehmung und Geltendmachung der verbrieften Rechte.
Offene und geschlossene (Immobilien-)Fonds
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht kennt sich auch in der Anlageform offener und geschlossener Fonds aus. Diese spielen insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien-Investitionen eine Rolle. Offene Fonds sind Fonds mit grundsätzlich unbegrenztem Volumen. Investmentgesellschaften dürfen beliebig viele Anteile ausgeben. Sie sind dazu verpflichtet, die Anteile jederzeit zurückzukaufen.
Handelt es sich um geschlossene Fonds, dürfen Gesellschaften nur ein begrenztes Fonds-Volumen aufnehmen. Sobald das Volumen erreicht ist, kommt es zur Schließung des Fonds. Ein Anspruch auf die Rücknahme der Anteile ist bis zum Erreichen des Laufzeitendes nicht vorgesehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt für Kapitalanlagerecht unterstützt Sie im Falle von Konflikten rund um diese oft spekulative Anlageform.
Leasing-Fonds und Kapitalanlagerecht
Leasing-Fonds geben zur Finanzierung verschiedener Leasing-Objekte Anteile an Anleger heraus. Die bekanntesten Leasing-Fond-Arten umfassen Flugzeug-Fonds, Schiffsfonds, Container-Fonds oder Lokomotiven-Fonds. Ein Sonderfall des Leasing-Fonds sind bestimmte geschlossene Immobilien-Fonds. Diese gehören dann zu den Leasing-Fonds, wenn erworbene Immobilie im Zusammenhang mit einem Immobilien-Leasing genutzt wird. Die Einnahmen des Leasing-Fonds bestehen aus Leasing-Raten, die Leasingnehmer zahlen. Leasing-Objekte werden nach Ablauf der Leasingzeit verkauft, womit ein Verkaufserlös zu den Einnahmen hinzukommt. Auch für Konflikte rund um diese spezielle Fonds-Form ist ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zuständig.
Beteiligung an Publikums-Kommanditgesellschaften
Die Publikums-Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Finanzierungsinstrument, dessen Anteile an Anleger herausgegeben werden. Über die Rechte und Pflichten einer solchen Beteiligung weiß ein Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht Bescheid. Die Beteiligung der Anleger kann auf verschiedene Arten erfolgen, beispielsweise als Kommandit-Beteiligung, Treuhand-Beteiligung, stille Beteiligung oder Unterbeteiligung. Handelt es sich um Kommandit-Beteiligungen, sind Anleger unmittelbar Kommanditisten der Publikums KG. Bei Treuhand-Beteiligungen übernimmt diese Rolle ein Treuhand-Kommanditist.
Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter
Stille Gesellschaften stellen gesellschaftsrechtlich keine eigene Rechtsform dar. Es handelt sich um Innengesellschaften, die nicht nach außen auftreten. Anwendung finden sie, um Unternehmen zusätzliche Mittel aus Eigenkapital zuzuführen. Typischerweise ist ein Kapitalgeber an einer Gesellschaft mit einer Kapitaleinlage beteiligt, die das Unternehmen in seiner Bilanz als Eigenkapital aufführt. In einer typischen Stillen Beteiligung erhalten Geldgeber eine reine Gewinnbeteiligung. Grundlage für Höhe, Dauer und Modalitäten ist der Gesellschaftsvertrag. Bei Konflikten und Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen berät Sie ein erfahrener Rechtsanwalt unserer Kanzlei für Kapitalanlagerecht.
Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter
Der atypisch stille Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage und wird prozentual am Bilanzgewinn sowie Bilanzverlust beteiligt. Die Verlustbeteiligung erfolgt nur bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals. Ebenso nehmen stille Gesellschafter am Geschäftswert sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft teil.
Atypisch stille Gesellschafter können Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen und bestimmte Informations- und Kontrollrechte ausüben. Dazu gehört beispielsweise die Einsicht in die Bücher. Über Art und Umfang der Mitsprache entscheiden einzelvertragliche Regelungen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht bringt die notwendige Expertise rund um diese Rechte mit.
Investmentgeschäfte
Auch im Hinblick auf Investmentgeschäfte finden Sie Beratung bei einem Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht. Investmentgeschäfte (ehemals Bankgeschäfte) sind Geschäfte mit Investmentvermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage. Die Bereitstellung erfolgt nach dem Grundprinzip der Risikostreuung. Die aus Investmentgeschäften generierten Vermögen dürfen nur in Vermögensgegenstände fließen, die nach Investmentgesetz zulässig sind. Ein Rechtsanwalt weiß über die Anlageklassen und damit verbundene Rechte und Pflichten Bescheid, darunter Aktien, Immobilien, Derivate und ähnliche Produkte. Die Investmentfonds stellen Sondervermögen dar. Die Anteile können von den Anlegern jederzeit zurückgegeben werden. Ein kompetenter Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Kapitalanlagerecht kümmert sich um mögliche Rechtskonflikte rund um Investmentgeschäfte.
Grauer Kapitalmarkt und Kapitalanlagerecht
Der unregulierte Bereich der Kapitalmärkte ist auch als grauer Kapitalmarkt bekannt. Kennzeichnend ist, dass handelnde Akteure keine BaFin-Erlaubnis haben. Auf diesem Markt gelten wenige oder keine gesetzlichen Auflagen, was einen Rechtsanwalt vor besondere Herausforderungen stellt. Die Produkte des grauen Kapitalmarkts reichen von Direkt-Investments über Crowdfunding bis zu Kryptowährungen. Anbieter des grauen Kapitalmarkts richten sich besonders an Anleger oder Unternehmen mit geringer Kapitalausstattung. Diese bedürfen im Zweifelsfall der Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Aufgrund der geringen Einstiegshürden und Kontrolle ist der graue Kapitalmarkt beliebt bei weniger seriösen Anbietern. Ein Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht kann betrogene Anleger im Idealfall so stellen, als hätten sie bestimmte Geschäfte nie abgeschlossen.