Immobilienrecht

Der Schwerpunkt der Kanzlei JAKOBS|GUILLEAUME liegt im Schutz und Erhalt Ihres erwirtschafteten oder geerbten Vermögens. Als Spezialkanzlei für vermögensrechtliche und kapitalmarktrechtliche Fragen gehört das Immobilienrecht selbstverständlich zu unseren Kernbereichen.

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Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht

Auf Immobilien fällt der größte Teil der deutschen Kapitalanlagen, entsprechen sie doch mehr als 85 Prozent des gesamten Anlagevermögens. Die enorme wirtschaftliche Bedeutung der Objekte und Grundstücke macht das Immobilienrecht zu einem Fachgebiet besonderer Relevanz. Um die Beratung und Vertretung von Mandanten im Immobilienrecht kümmert sich ein spezialisierter Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei.

Sobald Sie Immobilien erwerben, veräußern, errichten oder vererben, kommen Sie mit den Fragen des Immobilienrechts in Kontakt. Auch im Zusammenhang mit Miete oder Pacht werden immobilienrechtliche Themen relevant. Unsere Kanzlei verfügt über reichhaltige Erfahrungen und Kompetenzen zu allen juristischen Fragen rund um Immobilien.

In den Schnittstellen der privaten und öffentlichen Rechtsbeziehungen der Akteure können Konflikte oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien auftreten. Es kann zu Differenzen zwischen Vermietern und Mietern kommen (beispielsweise bei Mieterhöhung oder Mietminderung). Verkäufer können mit Käufern in Konflikt geraten (beispielsweise bei lückenhaften Kaufverträgen).

Ebenso können die Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft auf verschiedene Weise mit rechtlichen Problemen konfrontiert sein. In Anbetracht der undurchsichtigen Komplexität der rechtlichen Beziehungen sind Kaufinteressenten, Eigentümer, Mieter und viele andere Personenkreise im Zweifelsfalle auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht angewiesen.

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Leistungen im Immobilienrecht

FAQ Immobilienrecht

Grundsätzlich stellt das Immobilienrecht kein eigenständiges oder klar abgrenzbares Rechtsgebiet dar. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist Spezialist in mehreren Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit Immobilien von Bedeutung sind. Die Rechtsvorschriften entstammen dem öffentlichen sowie dem privaten Recht. Im Hinblick auf das öffentliche Recht klärt der Rechtsanwalt für Immobilienrecht die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherren sowie Eigentümern. Auch die Rechtsverhältnisse zwischen staatlichen Institutionen sowie der Allgemeinheit fallen unter das öffentliche Recht.

Zum Rechtsverhältnis zwischen privaten Personen gehört im Zusammenhang mit Immobilien insbesondere die Frage der Eigentumsübertragung von Grundstücken. Auch bei Unstimmigkeiten im nachbarschaftlichen Umgang kann Sie ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht aus unserer Kanzlei beraten.

Das Immobilienkaufvertragsrecht gehört zu den privatrechtlichen Vorschriften, mit denen sich ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht auskennt. Die wichtigste juristische Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Dieses Recht ist eine Schnittstelle, mit der jeder Bürger in Kontakt kommt, wenn es um Erwerb oder Übertragung von Immobilieneigentum geht. Das Immobilienkaufvertragsrecht legt etwa die Beurkundungspflicht eines Kaufvertrags fest.

Auch die Dokumentierung des Eigentumsübergangs im Grundbuch ist nach diesem Recht vorgesehen. Die erforderliche Einigung (Auflassung) ist unter Anwesenheit der Vertragspartner vor einem Notar zu erklären. Aufgrund der hohen Sachwerte und der damit verbundenen hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Eigentumsübertragung, sollte bei Unstimmigkeiten im Immobilienvertragsrecht ein spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht konsultiert werden.

Das Beurkundungsgesetz ist die rechtliche Grundlage der Amtspflichten des Notars. Es umfasst die ordentliche Errichtung einer Urkunde sowie die Verwahrung durch einen Notar. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht kennt die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Zur korrekten Abwicklung gehört es, dass Notare den beteiligten Parteien die Beurkunden (beziehungsweise deren Niederschriften) vorliest und sie genehmigen sowie unterschreiben lässt.

Zu Unstimmigkeiten kann es beispielsweise durch einen Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot kommen. In diesem Zusammenhang kann Sie in unserer Kanzlei ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht beraten.

Grundbücher sind öffentliche Register. Darin sind Grundstücke, deren Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen verzeichnet. Einblick in die Grundbücher ist nur bei berechtigtem Interesse möglich, was auch für einen Rechtsanwalt gilt. Die Grundbuchordnung sieht vor, welche Inhalte in ein Grundbuch einzutragen sind. Die Grundbuch regelt die mit einem Grundstück verbundenen Rechte und Pflichten. Dies umfasst so verschiedenartige Dinge wie die Grundschuld, eventuelle Baulasten oder das Wegerecht. Wenn es in diesen Fragen zu Problemen kommt, können Sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht unserer Kanzlei kontaktieren.

Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) regelt das Recht der Erbpacht. Ein Erbbaurecht gibt Erbbauberechtigten das (veräußerliche und vererbbare) Recht, auf einem Grundstück zu bauen. Er kann auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks beliebige Bauwerke errichten (lassen).

Erbbauberechtigte sind dann Eigentümer dieser Bauwerke, ohne gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks zu sein. Beginn des Erbbaurechts ist die Eintragung in das Grundbuch. Grundsätzlich sind Eigentümer und Erbbauberechtigter in der Ausgestaltung des Erbbaurechtsvertrags frei. Bei Unstimmigkeiten kann Sie ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht beraten.

Da das Maklerrecht ein zentraler Baustein im Immobilienrecht ist, verfügt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht auch in diesem Bereich über wertvolle Kenntnisse. Maklerrecht geht grundsätzlich über Immobilien hinaus, da Makler auch andere Dinge wie Versicherungen oder Kredite vermitteln. Maklerverträge sind Gegenstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 652 ff. BGB).

Geht es konkret um die Vermittlung von Wohnraum, regelt das Wohnraumvermittlungsgesetz die Details. Seitens des Gesetzgebers liegen diesbezüglich nur wenige Vorgaben vor. In der Rechtspraxis liegt die Entscheidung über die Verpflichtungen und Haftung eines Makler daher oft bei den Gerichten. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten rund um das Maklerrecht unterstützt Sie gerne ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht aus unserer Kanzlei.

In der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) sind spezielle Regeln festgeschrieben, die im Rahmen der Vertragsformulierung zu berücksichtigen sind. Ziel dieser Verordnungen ist der Schutz der Auftraggeber vor unseriösen Anbietern und Gewerbetreibenden. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht verfügt über die erforderliche Erfahrung im Umgang mit solchen Angeboten.

Im einzelnen beinhaltet die MABV Themen wie Anzeigepflichten, Aufzeichnungspflichten, Informationspflichten und Buchführungspflichten. Im Sinne der MABV sind Bauträger nicht nur Firmen, sondern auch Privatleute. Die Vorschriften gelten für alle Akteure, die gemäß Gewerbeordnung (§ 34c GewO) einer Erlaubnis bedürfen. Bei Verstößen gegen die Makler-und Bauträgerverordnung vertritt ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht die Rechte geschädigter Auftraggeber.

Das Wohnraummietrecht ist Gegenstand des anspruchsvollen Teilrechtsgebiets des Mietrechts. Dieses ist Gegenstand des BGB. Grundsätzlich regelt das Wohnraummietrecht die Rechte und Pflichte der Mieter einer Wohnung. Da das Mietrecht zahlreichen Änderungen unterliegt und die Rechtsprechung sehr verschiedenartig ausfällt, ist ein guter Rechtsanwalt für Immobilienrecht auf stetige Fortbildung angewiesen.

Gerichte kommen teils bei ähnlichen Sachverhalten zu verschiedenartigen Ergebnissen mit nicht immer eindeutiger Tendenz. Ein erfahrener Rechtsanwalt mit Kenntnissen der jeweiligen Rechtsprechung kann dies einschätzen. Das Wohnraummietrecht bietet nicht selten Anlass für Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten, bei denen Sie ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht gerne berät.

Für gewerblich genutzte Räume gibt es in Abgrenzung zum Wohnraummietrecht das Gewerberaummietrecht. Sein Gegenstand sind die Rechte und Pflichten der Mieter von Gewerbeobjekten. Auch dies ist ein Teilgebiet des Mietrechts, auf dem ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht spezialisierte Kenntnisse haben muss.

Das Gewerberaummietrecht ist gegenüber dem Wohnraummietrecht von Besonderheiten geprägt, die eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich machen. Dazu gehören das Fehlen des Kündigungsschutzes und entsprechender Vorschriften sowie die meist sehr langfristigen Mietverträge. Auch sind die Kündigungsfristen andere als im Wohnraummietrecht. Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht entsteht beispielsweise, wenn es um eine vorzeitige Kündigung oder das Nichteinhalten der Schriftform geht.

Betriebskosten und ihre Umlegung auf Mieter erfordern zu ihrer Klärung einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht. Gegenstand der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind zwei Paragraphen, die Regelungen zur Definition der Betriebskosten sowie deren Aufstellung beinhalten. § 1 Betriebskosten legt fest, was unter diesen Begriff fällt. Es handelt sich um die Kosten, die für die Nutzung des Eigentums (Gebäude, Grundstück oder Wohnung) anfallen.

Vermieter haben das Recht, Betriebskosten auf Mieter umzulegen. Wie diese Aufstellung aussieht, regelt § 2 BetrKV. Hier ist zu unterscheiden zwischen kalten und warmen Betriebskosten, das heißt denen ohne und denen mit Kosten für Heizung und Warmwasser.

Betriebskosten umfassen so unterschiedliche Dinge wie Grundsteuer, Versicherungen, Heizung, Beleuchtung, Müllentsorgung oder Reinigungsarbeiten. Auch Ausnahmen von den Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung festgeschrieben. Somit dürfen Vermieter nicht alle anfallenden Kosten auf Mieter umlegen. Da die Aufstellung oft Anlass zu Unstimmigkeiten zwischen den Mietparteien gibt, kann ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht hier Beratung bieten.

Gegenstand des Pachtrechts sind Rechte und Pflichten des Pächters einer Immobilie oder eines Grundstücks. Über die Nutzung hinausgehende Rechte umfassen beispielsweise die Nutzung des Mobiliars oder Inventars eines Betriebs. Der Rechtsanwalt klärt im Pachtrecht zunächst, welcher Vertragstyp vorliegt. Diesen vereinbaren Parteien nach eigenem Willen.

Von der Miete unterschiedet sich die Pacht dahingehend, dass nicht nur Sachen, sondern auch Rechte und Rechtsgesamtheiten gepachtet werden können. Mieter dürfen die Mietsache nur nutzen, während Pächter mit dem Gebrauch der gepachteten Dinge auch Erträge erzielen dürfen. Die Abgrenzung zwischen Gewerberaummiete und der Gewerberaumpacht kann daher eine Herausforderung für den Rechtsanwalt sein. Im Zusammenhang mit Pachtrecht können beispielsweise Ansprüche auf Mietminderung oder Mängelbeseitigung geltend gemacht werden, bei denen ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht gerne berät.

Bei einer formellen Teilung des Grundstücks oder der Immobilie kann es zu rechtlichen Fragen kommen, über die ein spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht aufklärt. Es gibt es spezielle Regelungen der Eigentumsverhältnisse an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen im Falle einer solchen formellen Teilung. Diese sind Gegenstand des Wohneigentumsgesetzes. Das Gesetz wurde 1951 ins Leben gerufen, da das BGB kein Eigentum an Wohnungen oder einzelnen Gebäudeteilen vorsieht. Es schloss Rechtslücken und reagierte auf die wenig flexiblen BGB-Regelungen.

Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Wohnungseigentum können vielseitig ausfallen und reichen von der Auslegung der Teilungserklärung bis zu Konflikten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander. Ebenso können mit dem Verwalter Unstimmigkeiten entstehender Fragen zur Wohnungseigentümerversammlung aufkommen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt für Immobilienrecht kann die komplexe Rechtsprechung zu diesen Themen einschätzen und Ihnen beratend zur Seite stehen.

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