JAKOBS|GUILLEAUME
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht
Auf Immobilien fällt der größte Teil der deutschen Kapitalanlagen, entsprechen sie doch mehr als 85 Prozent des gesamten Anlagevermögens. Die enorme wirtschaftliche Bedeutung der Objekte und Grundstücke macht das Immobilienrecht zu einem Fachgebiet besonderer Relevanz. Um die Beratung und Vertretung von Mandanten im Immobilienrecht kümmert sich ein spezialisierter Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei.
Sobald Sie Immobilien erwerben, veräußern, errichten oder vererben, kommen Sie mit den Fragen des Immobilienrechts in Kontakt. Auch im Zusammenhang mit Miete oder Pacht werden immobilienrechtliche Themen relevant. Unsere Kanzlei verfügt über reichhaltige Erfahrungen und Kompetenzen zu allen juristischen Fragen rund um Immobilien.
In den Schnittstellen der privaten und öffentlichen Rechtsbeziehungen der Akteure können Konflikte oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien auftreten. Es kann zu Differenzen zwischen Vermietern und Mietern kommen (beispielsweise bei Mieterhöhung oder Mietminderung). Verkäufer können mit Käufern in Konflikt geraten (beispielsweise bei lückenhaften Kaufverträgen).
Ebenso können die Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft auf verschiedene Weise mit rechtlichen Problemen konfrontiert sein. In Anbetracht der undurchsichtigen Komplexität der rechtlichen Beziehungen sind Kaufinteressenten, Eigentümer, Mieter und viele andere Personenkreise im Zweifelsfalle auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht angewiesen.
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